25 randomisierte Placebostudien mit zusammen 2.303 Teilnehmenden bilden die Grundlage der jüngsten Evidenzsynthese zu Cannabinoidpräparaten bei chronischen Schmerzen, veröffentlicht 2026 in den Annals of Internal Medicine. Für die Präparategruppen mit messbarem Unterschied lag der gepoolte Vorteil gegenüber Placebo zwischen 0,54 und 1,59 Punkten auf einer Schmerzskala von null bis zehn; für andere Gruppen zeigte sich kein Unterschied. [1]
Chronische Schmerzen verlangen Behandlungen, die den Alltag spürbar erleichtern. Die Cannabinoidforschung hat dafür konkrete medizinische Ansätze hervorgebracht: Bestimmte THC-haltige Präparate zeigen in kontrollierten Studien einen zusätzlichen, durchschnittlich kleinen Nutzen. Eine große Untersuchung zu einem standardisierten Pflanzenextrakt und dessen inzwischen präzise beschriebene deutsche Indikation erweitern dieses Forschungsfeld.
Um die Chancen richtig zu verstehen, lohnt sich der genaue Vergleich. Welche Art von Schmerz wurde untersucht? Welches Präparat kam zum Einsatz? Und bedeutet die gemessene Verbesserung weniger Schmerz, bessere Funktion oder beides? Hier verbindest du die biologischen Grundlagen mit den entscheidenden klinischen Ergebnissen.
Das Wichtigste für Schnellleser
- Befund (Meta-Analyse 2026, 25 RCTs, n = 2.303): Präparate mit hohem oder vergleichbarem THC/CBD-Verhältnis senkten den Schmerz kurzfristig um wenige Zehntel bis gut eineinhalb Punkte auf der Zehnerskala; Präparate mit niedrigem THC-Anteil zeigten keinen Vorteil. [1]
- Befund (Cochrane-Review 2026, 21 Studien, n = 2.187): Bei neuropathischen Schmerzen fand sich für eine mindestens halbierte Schmerzbelastung in keiner Präparategruppe ein klarer Nachweis; die Gewissheit ist sehr niedrig. [2]
- Befund (RCT Phase 3 2025, n = 820): Ein standardisierter Extrakt senkte chronischen Kreuzschmerz nach zwölf Wochen um 0,6 Punkte stärker als Placebo; 17,3 gegenüber 3,5 Prozent brachen wegen Nebenwirkungen ab. [3]
- Zulassungsstand: Exilby ist in Deutschland seit 30.05.2026 für eine eng umrissene Form des chronischen Kreuzschmerzes zugelassen; die G-BA-Nutzenbewertung läuft seit 01.09.2026. [4] [5]
- Methodik: Die BfArM-Begleiterhebung mit 16.809 Datensätzen beschreibt den Versorgungsalltag, belegt aber ohne Kontrollgruppe keine Wirksamkeit. [6]
- Offene Frage: Langzeitnutzen und direkte Vergleiche mit etablierten Schmerzmitteln fehlen weitgehend; nur eine von 90 Studien einer Netzwerk-Metaanalyse verglich Cannabinoide direkt mit einem Opioid. [7]
Schmerz ist keine einheitliche Erkrankung
Schmerz ist eine persönliche Erfahrung mit sensorischen und emotionalen Anteilen. Seine Intensität lässt sich nicht allein aus einem Gewebebefund ableiten. Auch bei ähnlichen Beschwerden können unterschiedliche Mechanismen beteiligt sein. Die Internationale Gesellschaft zur Erforschung des Schmerzes, IASP, unterscheidet unter anderem nozizeptive, neuropathische und noziplastische Beschreibungen. IASP: Schmerzterminologie [8]
Nozizeptiver Schmerz entsteht im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder drohenden Schädigung nicht neuronalen Gewebes und der Aktivierung von Nozizeptoren. Das sind sensorische Nervenendigungen, die potenziell gewebeschädigende Reize erfassen. Neuropathischer Schmerz beruht auf einer Erkrankung oder Läsion des somatosensorischen Nervensystems. Noziplastisch beschreibt veränderte Schmerzverarbeitung, wenn die für die beiden anderen Mechanismen erforderlichen Befunde den Schmerz nicht ausreichend erklären. Mehrere Anteile können gemeinsam auftreten.
Chronischer Kreuzschmerz ist ein Beispiel für ein solches Mischbild. Die Autoren der VER-01-Studie beschreiben ihn als Schmerzzustand mit nozizeptiven, noziplastischen und neuropathischen Merkmalen; als chronisch gilt er, wenn er länger als drei Monate besteht. In ihrer Studie hatten 180 von 820 randomisierten Personen, also 22,0 Prozent, nach einem Screeningfragebogen eine neuropathische Komponente. [3]
Warum die Einteilung für Studien zählt
Eine Studie zu Nervenschmerz nach einer bestimmten Erkrankung beantwortet eine andere Frage als ein Versuch bei chronischen Kreuzschmerzen. Selbst der gemeinsame Ausdruck „Rückenschmerz“ kann unterschiedliche Situationen umfassen. Eine radikuläre Komponente bezeichnet eine Beteiligung im Zusammenhang mit einer Nervenwurzel; sie ist für die Einordnung bestimmter Präparate besonders wichtig.
Die Aufgabe der klinischen Forschung ist deshalb konkreter als die Frage, ob eine Stoffgruppe allgemein gegen Schmerzen hilft. Sie untersucht eine definierte Patientengruppe mit nachvollziehbaren Merkmalen. Das macht mögliche Fortschritte besser nutzbar: Du erkennst, für welche medizinische Situation eine Aussage tatsächlich gilt.
Wie stark die Schmerzart die Literatur prägt, zeigt die Evidenzsynthese von 2026: 64 Prozent der Teilnehmenden in den eingeschlossenen Studien hatten neuropathische Schmerzen. [1] Der Cochrane-Review zu neuropathischen Schmerzen gliederte seine 21 Studien zusätzlich nach Präparattyp: sieben Studien prüften THC-dominante, neun ausgeglichene THC/CBD-Präparate und fünf CBD-dominante Präparate. [2] Die Zuordnung zu einer Schmerzart und zu einer Präparategruppe bestimmt also, welche Aussage eine Zusammenfassung überhaupt treffen kann.
Auch deine Leseerwartung verändert sich dadurch. Eine starke Wirkung in einem Tiermodell beschreibt einen Mechanismus. Ein zusätzlicher Vorteil in einer kontrollierten Patientenstudie beschreibt einen möglichen Behandlungsbeitrag. Wie Rezeptoren die Schmerzverarbeitung beeinflussen können, erklärt der Beitrag CB1 und CB2.
Welche Formulierungen geprüft wurden
Die internationale Literatur umfasst sehr unterschiedliche Präparate. Dazu gehören synthetische oder gereinigte Einzelwirkstoffe, pflanzliche THC/CBD-Kombinationen als Mundspray sowie definierte Extrakte. Zusammensetzung und Darreichungsform gehören dabei zum untersuchten Gegenstand. Ein Ergebnis wird aussagekräftiger, wenn beide Angaben mitgelesen werden.
Der AHRQ-Bericht von 2025 ordnet die Präparate unter anderem nach dem Verhältnis von THC zu CBD, ihrer Herkunft und ihrer Formulierung. Für ein extrahiertes Mundspray mit vergleichbarem THC- und CBD-Anteil ergab die Zusammenfassung einen kleinen mittleren Schmerzvorteil gegenüber Placebo: etwa einen halben Punkt auf einer Skala von null bis zehn. Die häufigen unerwünschten Wirkungen Schwindel, Sedierung und Übelkeit nahmen zugleich zu. AHRQ, Structured Abstract und Results [9]
Der Bericht ist eine sogenannte lebende Übersichtsarbeit: Seit Beginn der Reihe wurden 29 randomisierte Studien mit 2.579 Teilnehmenden und 15 Beobachtungsstudien mit 49.453 Teilnehmenden eingeschlossen; die Literatursuche reichte bis zum 28. April 2025. Für das extrahierte Mundspray mit vergleichbarem THC- und CBD-Anteil betrug die mittlere Differenz −0,54 Punkte (95-Prozent-Konfidenzintervall −0,95 bis −0,19) bei mäßiger Stärke der Evidenz. Synthetische oder gereinigte Präparate mit hohem THC-Anteil erreichten −0,78 Punkte (−1,59 bis −0,08). Oral verabreichtes CBD allein und eine orale THC-CBD-Kombination im Verhältnis von etwa 1:2 waren nicht mit geringerer Schmerzintensität verbunden. [9]
Auch THC-betonte Präparate unterscheiden sich
Eine 2026 erschienene Aktualisierung derselben Forschungsfamilie berücksichtigte 25 kurzzeitige randomisierte Placebostudien mit 2.303 Teilnehmenden. Der größte Teil der untersuchten Schmerzen war neuropathisch. Innerhalb der THC-betonten Einzelwirkstoffe unterschieden sich die Ergebnisse: Nabilon zeigte einen mittleren Schmerzvorteil, Dronabinol in dieser Zusammenfassung keinen entsprechenden klaren Nutzen. Niedrige THC/CBD-Verhältnisse einschließlich CBD allein trugen ebenfalls keinen allgemeinen Wirksamkeitsbeleg. Chou und Kollegen, 2026 [1]
Die Zahlen im Originalabstract machen den Unterschied sichtbar: Für Nabilon betrug der gepoolte Unterschied −1,59 Punkte, für Dronabinol −0,23 Punkte auf der Zehnerskala. Die Studien dauerten ein bis sechs Monate. Die Literatursuche reichte bis zum 28. Juli 2025; die Arbeit wurde von der US-Behörde AHRQ finanziert und ist im Register PROSPERO unter CRD42021229579 vorab eingetragen. Konfidenzintervalle für diese Einzelwerte nennt der Abstract nicht. [1]
Der AHRQ-Bericht und der spätere Zeitschriftenartikel sind keine zwei unabhängigen Bestätigungen. Sie gehören zu einer sich aktualisierenden Evidenzsynthese und überschneiden sich bei den untersuchten Studien. Auch ihre Einschlusszahlen unterscheiden sich durch den jeweiligen Auswertungsumfang.
Ein eigener Blick auf neuropathische Schmerzen
Der aktualisierte Cochrane-Review von 2026 umfasste 21 Studien mit 2.187 Menschen. Für die große Zielgröße einer mindestens halbierten Schmerzbelastung ergab sich in den drei betrachteten Produktgruppen kein klarer Nachweis; die Gewissheit war sehr niedrig. Bei einzelnen anderen Endpunkten fanden sich kleine Vorteile ausgeglichener THC/CBD-Präparate, deren klinische Bedeutung die Autoren zurückhaltend bewerteten. Das beschreibt konkrete Ergebnisfragen und beweist keine universelle Wirkungslosigkeit. Aktueller Cochrane-Originalabstract, Version pub3 [2]
Gegenüber der Fassung von 2018 kamen sechs neue Studien mit 450 Teilnehmenden hinzu; 20 der 21 Studien verglichen mit Placebo, eine mit Dihydrocodein. Für ausgeglichene THC/CBD-Präparate fanden die Autoren eine Risikodifferenz von 0,07 für eine mindestens 30-prozentige Schmerzlinderung (95-Prozent-Konfidenzintervall 0,02 bis 0,12; 10 Studien, 1.285 Teilnehmende; niedrige Gewissheit). Die Risikodifferenz für nebenwirkungsbedingte Studienabbrüche lag bei 0,05 (0,02 bis 0,09). Für CBD-dominante Präparate waren die Schätzer klein, und die Konfidenzintervalle schlossen bei jedem Endpunkt null ein. Der Review erhielt keine Finanzierung. [2]
Durchschnittseffekt und individuelle Verbesserung
Ein Mittelwert beantwortet eine wichtige Frage: Wie stark unterschieden sich die Gruppen im Durchschnitt? Er zeigt jedoch nicht vollständig, wie sich die Antworten innerhalb einer Gruppe verteilten. Einige Menschen können deutlich profitieren, andere wenig, und einige brechen wegen fehlender Wirkung oder Verträglichkeit ab.
Responder-Auswertungen ergänzen den Mittelwert. Sie zählen, wie viele Personen eine vorab definierte Verbesserung erreichen. Dafür braucht es einen klaren Zeitraum und eine passende Schwelle. Der Begriff „Responder“ bedeutet also nicht allgemein erfolgreich behandelt; er bezieht sich auf ein bestimmtes Messkriterium.
Die VER-01-Studie liefert dafür ein Beispiel mit vorab definierten Schwellen. Eine mindestens 30-prozentige Schmerzreduktion erreichten 54,1 Prozent in der Extraktgruppe und 39,5 Prozent unter Placebo; daraus ergibt sich eine Number Needed to Treat von 6,8 (95-Prozent-Konfidenzintervall 4,42 bis 15,05). Eine mindestens 50-prozentige Reduktion erreichten 32,2 gegenüber 22,8 Prozent. [3] Der hohe Placeboanteil gehört zum Ergebnis: Auch ohne Wirkstoff verbesserte sich der Schmerz bei vielen Teilnehmenden.
Ein didaktisches Beispiel
Angenommen, zwei Gruppen unterscheiden sich im mittleren Schmerzscore nur mäßig. Die Verteilung könnte trotzdem verschieden sein: Eine Gruppe enthält mehr stark ansprechende Personen, während bei anderen kaum eine Veränderung auftritt. Aus dem Mittelwert allein kannst du diese Verteilung nicht rekonstruieren. Das ist ein hypothetischer Zusammenhang und keine zusätzliche Studienbehauptung.
Für medizinische Entscheidungen sind außerdem Funktion und Alltag wichtig. Kann ein Mensch eine gewünschte Tätigkeit leichter ausführen? Wie entwickeln sich Schlaf, Beweglichkeit oder die Belastung durch Nebenwirkungen? Ein besserer Schmerzscore ist ein wertvoller Teil des Bildes; die weiteren Ziele brauchen eigene Messungen.
Gute Auswertungen behalten auch fehlende Daten im Blick. Wenn Personen mit geringer Wirkung oder unerwünschten Wirkungen häufiger ausscheiden, kann die verbleibende Gruppe günstiger aussehen. Ein transparenter Studienbericht erklärt deshalb, wie solche Verläufe in der Analyse berücksichtigt wurden. Die Begriffe dafür findest du in Medizinische Studien verstehen.
Was die neue VER-01-Studie ergänzt
VER-01 ist die Studienbezeichnung eines standardisierten Extrakts aus der Hanfpflanze DKJ127. Die 2025 veröffentlichte Phase-3-Untersuchung randomisierte 820 Erwachsene mit chronischen Kreuzschmerzen. Nach einer Einstellphase folgte eine zwölfwöchige Behandlung. In dieser verblindeten Phase A zeigte das Präparat einen zusätzlichen mittleren Schmerzvorteil von 0,6 Punkten gegenüber Placebo auf der Zehnerskala; das 95%-Konfidenzintervall lag bei 0,3 bis 0,9 Punkten zugunsten des Extrakts. Der primäre Endpunkt wurde erreicht. Karst und Kollegen, Originalstudie [3] [10]
Die Studie lief an 66 ambulanten und universitären Zentren in Deutschland und Österreich. Phase A bestand aus einer einwöchigen Vorlaufphase, drei Wochen Eindosierung und zwölf Wochen Behandlung. Geplant war eine Stichprobe von 732 Personen, berechnet auf einen erwarteten Unterschied von 0,6 Punkten. [3] Im Register ist die Studie seit Juni 2021 unter NCT04940741 eingetragen; Studienbeginn war der 7. Juli 2021, der Abschluss der Datenerhebung der 26. März 2024. [10]
Eine vorab definierte Teilgruppe hatte eine neuropathische Schmerzkomponente. Bei ihr wurde zusätzlich ein Fragebogen zu neuropathischen Schmerzmerkmalen ausgewertet, der NPSI. Dieser wichtige sekundäre Endpunkt fiel ebenfalls zugunsten des Extrakts aus. Eine solche gezielte Zusatzfrage ergänzt den mittleren Gesamtwert: Sie untersucht Eigenschaften des Schmerzes in einer enger beschriebenen Gruppe. Ein Screeningfragebogen und die klinische Diagnose bleiben dabei unterschiedliche Angaben. Die für den späteren Anwendungskontext entscheidende radikuläre Komponente sollte deshalb in einer medizinischen Beschreibung ausdrücklich benannt werden.
Im Volltext beträgt dieser Unterschied im NPSI-Gesamtwert −7,3 Punkte zugunsten des Extrakts (95-Prozent-Konfidenzintervall −13,2 bis −1,3; p = 0,017) bei 180 Personen mit neuropathischer Komponente. Weitere sekundäre Endpunkte wie Schlafqualität auf einer Zehnerskala, der Roland-Morris-Funktionsfragebogen und die Gesamteinschätzung der Veränderung durch die Teilnehmenden fielen ebenfalls zugunsten des Extrakts aus. Auch der Verbrauch an Reservemedikation war in der Extraktgruppe geringer. [3]
Die späteren Phasen beantworten andere Fragen
Die offenen Fortführungen erlaubten einen längeren Blick auf den Verlauf, hatten aber keine parallele verblindete Placebokontrolle. In der erneut randomisierten Absetzphase D wurde die Zeit bis zum definierten Therapieversagen verglichen. Dieser primäre Endpunkt war nicht signifikant: Hazard Ratio 0,75, Konfidenzintervall 0,44 bis 1,27, p = 0,288. Der kurzfristige Nutzenbefund und die spätere offene Frage bleiben somit getrennt. [3]
Auch die Verträglichkeit gehörte zum Ergebnis. Nebenwirkungsbedingte Abbrüche traten in Phase A bei 17,3% gegenüber 3,5% unter Placebo auf. Vertanical finanzierte den Versuch. Ein Vergleich mit isoliertem THC oder einem anderen Extrakt fehlte; daraus ergibt sich kein Nachweis einer Vollspektrum- oder Entourage-Überlegenheit. [3]
Der Volltext nennt weitere Sicherheitsdaten aus Phase A: Unerwünschte Ereignisse traten bei 83,3 Prozent unter Extrakt und 67,3 Prozent unter Placebo auf, schwerwiegende Ereignisse bei 6,2 gegenüber 6,8 Prozent. Häufiger unter Extrakt waren Schwindel (42,8 gegenüber 5,2 Prozent), Übelkeit (16,4 gegenüber 3,8 Prozent), Müdigkeit (15,1 gegenüber 5,2 Prozent), Mundtrockenheit und Somnolenz. Nach abruptem Absetzen in Phase D zeigte eine Entzugsskala keine Entzugssymptome; die Schmerzen stiegen unter Placebo stärker an (mittlere Differenz 0,5; 95-Prozent-Konfidenzintervall 0,0 bis 1,0; p = 0,034). Laut Danksagung wirkte der Sponsor am Studiendesign und an der medizinischen Texterstellung mit; die statistische Auswertung übernahm ein unabhängiges Auftragsforschungsinstitut. Laut Interessenerklärung erhielt ein Autor Beratungshonorare von Vertanical, die Institution eines weiteren Autors Forschungsförderung von Vertanical; ein Autor ist bei der beauftragten Statistikfirma angestellt. [3]
Der aktuelle deutsche Anwendungskontext
Die deutsche Fachinformation zu Exilby, Stand Mai 2026, nennt eine eng umrissene Anwendung: als Monotherapie bei Erwachsenen mit chronischen Schmerzen im unteren Rückenbereich und radikulärer, neuropathischer Komponente, wenn eine vorherige Behandlung mit Nicht-Opioid-Analgetika unzureichend wirksam war oder nicht vertragen wurde. Diese Indikation ist enger als „chronische Schmerzen“ insgesamt. Fachinformation, Abschnitt 4.1 [4]
Der Gemeinsame Bundesausschuss führt für dieses Arzneimittel seit September 2026 ein Nutzenbewertungsverfahren. Zum Recherchestand war es begonnen; ein abschließender Zusatznutzenbeschluss lag dort noch nicht vor. Zulassung und vergleichende Zusatznutzenbewertung sind unterschiedliche Schritte. Amtlicher G-BA-Verfahrensstand [5]
Die Fachinformation nennt als Datum der Zulassungserteilung den 30. Mai 2026 und die Zulassungsnummer 7016978.00.00. [4] Laut G-BA begann das Verfahren am 1. September 2026; die Veröffentlichung der Nutzenbewertung ist für den 1. Dezember 2026 vorgesehen, der Beschluss wird für Mitte Februar 2027 erwartet. [5] Bis dahin steht nicht fest, ob und in welchem Ausmaß der G-BA einen Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie anerkennt.
Kurzfristiger Nutzen und Langzeitfragen
Ein kontrollierter kurzfristiger Vorteil ist ein medizinisch wertvoller Ausgangspunkt. Für eine langfristige Behandlung stellen sich zusätzliche Fragen: Bleibt die Verbesserung erhalten? Wie entwickeln sich Funktion und Verträglichkeit? Welche Menschen brechen ab, und welche begleitenden Veränderungen beeinflussen den Verlauf?
Die in der aktualisierten Schmerz-Evidenzsynthese zusammengefassten Studien dauerten überwiegend ein bis sechs Monate. Eine offene Verlängerung kann längerfristige Erfahrungen sammeln. Wegen der Auswahl weiterbehandelter Personen und fehlender Verblindung erlaubt sie jedoch eine andere Art von Schlussfolgerung als der anfängliche Placebovergleich. Chou und Kollegen, 2026 [1]
Schmerz, Schlaf und Medikamente gemeinsam betrachten
Schlaf und Schmerz können sich gegenseitig beeinflussen. Wird ein Schmerzsymptom gelindert, kann das die nächtliche Belastung verändern. Für eine eigenständige Schlafwirkung braucht es dennoch passende Schlafendpunkte. Eine Verbesserung auf einer begleitenden Skala ist nicht automatisch ein Nachweis zur Behandlung einer diagnostizierten Insomnie. Den weiteren Kontext erklärt CBD und Schlaf.
Auch eine geringere Nutzung einzelner Reservemedikamente ist von einer allgemein belegten Opioideinsparung zu unterscheiden. Der AHRQ-Bericht fand für diesen weitergehenden Anspruch keine ausreichende Evidenz. Aussagen über weniger Medikamente brauchen deshalb einen ausdrücklich darauf ausgerichteten Vergleich und eine nachvollziehbare Dokumentation. AHRQ, Schlussfolgerungen [9]
Bei THC-haltigen Therapien werden unter anderem Schwindel, Schläfrigkeit, Gleichgewicht, Aufmerksamkeit und Wechselwirkungen ärztlich berücksichtigt. Die Exilby-Fachinformation nennt zudem Gegenanzeigen und besondere Vorsicht unter anderem im Zusammenhang mit psychiatrischer Vorgeschichte und Schwangerschaft. Diese Bewertung gehört zur konkreten Therapie und lässt sich nicht durch die Bezeichnung „natürlicher Extrakt“ ersetzen. Fachinformation, Abschnitte 4.3 bis 4.8 [4]
Abschnitt 4.4 der Fachinformation beschreibt zudem, dass sich bei wiederholter Anwendung Toleranz und psychische Abhängigkeit entwickeln können; als Risikofaktoren nennt er unter anderem eine Vorgeschichte von Substanzgebrauchsstörungen und psychischen Erkrankungen. Abschnitt 4.7 hält fest, dass das Arzneimittel die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen beeinträchtigt. [4]
Was ein aussagekräftiger Vergleich braucht
Die besten nächsten Studien verbinden mehrere Ebenen: eine gut beschriebene Schmerzpopulation, ein reproduzierbar charakterisiertes Präparat und einen Vergleich, der eine wirkliche Behandlungsentscheidung abbildet. Neben Placebo sind dafür auch passende aktive Vergleichstherapien interessant. Welche Frage beantwortet wird, sollte vor Beginn klar feststehen.
Wie dünn diese Vergleichsbasis ist, zeigt eine Netzwerk-Metaanalyse von 2024 zu Cannabinoiden und Opioiden bei chronischen nicht tumorbedingten Schmerzen. Unter 90 eingeschlossenen Studien verglich nur eine einzige beide Wirkstoffgruppen direkt miteinander; die übrigen Aussagen beruhen auf indirekten Vergleichen über Placebo. [7] Die Ergebnisse dieser Arbeit stellt der Abschnitt zur neueren Forschung genauer dar.
Patientenrelevante Ergebnisse gehören zusammen. Dazu zählen eine bedeutsame Schmerzreduktion, individuell wichtige Aktivitäten, Lebensqualität und Verträglichkeit. Durchschnittswerte und Responder-Anteile ergänzen sich. Langfristige Beobachtung und unabhängige Bestätigung können anschließend zeigen, wie stabil der Nutzen ist und für welche Gruppen er besonders relevant wird.
Aktualität bedeutet dabei mehr als ein neues Publikationsjahr. Die Suchschlüsse der hier besprochenen Übersichten liegen vor der Veröffentlichung der VER-01-Studie. Dass sie dort noch nicht enthalten ist, erklärt einen Teil des unterschiedlichen Forschungsbildes. Ein späterer Artikel über dieselbe Studie ist wiederum keine neue Patientengruppe. Für eine vollständige neue Gesamtbewertung müssten die späteren Daten methodisch in eine aktualisierte Synthese eingehen.
Du kannst den heutigen Stand deshalb positiv und präzise lesen: Für bestimmte Cannabinoidpräparate gibt es kleine kurzfristige Schmerzvorteile, und konkrete Weiterentwicklungen haben zusätzliche klinische Möglichkeiten eröffnet. Ihre Bedeutung hängt von Schmerzbild, Formulierung, Endpunkt und Verträglichkeit ab. Die Übersicht Vollspektrum, Breitspektrum und Isolat hilft dir, Produktbezeichnungen von diesen medizinischen Nachweisen zu unterscheiden.
Studienlage auf einen Blick
Die Tabelle fasst die in diesem Beitrag geprüften Arbeiten zusammen. Sie ersetzt nicht die Lektüre der Originalarbeiten; die Zellen nennen nur den Kernbefund zum jeweiligen Hauptendpunkt.
| Fragestellung | Studientyp | Teilnehmende | Kernbefund | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Schmerzintensität nach Präparategruppe | Lebende Meta-Analyse (AHRQ 2025) | 29 RCTs, n = 2.579 | Mundspray THC/CBD −0,54 Punkte (−0,95 bis −0,19); CBD allein ohne Unterschied. | [9] |
| Kurzzeitnutzen und Schaden, aktualisiert | Meta-Analyse (2026) | 25 RCTs, n = 2.303 | Nabilon −1,59, Dronabinol −0,23 Punkte; mehr Schwindel, Sedierung, Übelkeit. | [1] |
| Neuropathische Schmerzen, mindestens 50 Prozent Linderung | Cochrane-Review (2026) | 21 Studien, n = 2.187 | Kein klarer Nachweis in drei Präparategruppen; Gewissheit sehr niedrig. | [2] |
| Chronischer Kreuzschmerz, Phase A | RCT Phase 3 (2025) | n = 820, 12 Wochen | −0,6 Punkte gegenüber Placebo (−0,9 bis −0,3); Abbruch wegen Nebenwirkungen 17,3 gegenüber 3,5 Prozent. | [3] |
| Erhalt des Effekts, Absetzphase D | Randomisierte Absetzphase (2025) | n = 116 (Teilgruppe aus Phase B) | Zeit bis Therapieversagen nicht signifikant: Hazard Ratio 0,75 (0,44 bis 1,27). | [3] |
| Cannabinoide gegenüber Opioiden | Netzwerk-Metaanalyse (2024) | 90 RCTs, n = 22.028 | Schmerz kaum unterschiedlich; weniger Abbrüche wegen Nebenwirkungen (nur nicht angereicherte Studien); fast nur indirekte Evidenz. | [7] |
| Versorgungsalltag in Deutschland | Nicht-interventionelle Erhebung (BfArM 2022) | 16.809 Datensätze | Schmerz bei 76,4 Prozent Hauptsymptom; ohne Kontrollgruppe kein Wirksamkeitsbeleg. | [6] |
Neuere Forschung 2024–2026
Netzwerk-Metaanalyse, 2024. Jeddi und Kollegen werteten 90 randomisierte Studien mit 22.028 Teilnehmenden und einer Nachbeobachtung von 28 bis 180 Tagen aus; 66 Studien prüften Opioide gegen Placebo, 23 Cannabinoide gegen Placebo und eine Studie Nabilon gegen Dihydrocodein. Beim Schmerz ergab sich zwischen beiden Wirkstoffgruppen kaum ein Unterschied (gewichtete mittlere Differenz 0,23 cm auf einer 10-cm-Skala; 95-Prozent-Glaubwürdigkeitsintervall, das bayesianische Gegenstück zum Konfidenzintervall, −0,06 bis 0,53; niedrige Gewissheit). Abbrüche wegen Nebenwirkungen waren unter Cannabinoiden in Studien ohne angereicherte Teilnehmergruppe seltener (Odds Ratio, ein Chancenverhältnis, bei dem Werte unter 1,0 seltener bedeuten: 0,55; 0,36 bis 0,83; mäßige Gewissheit); in angereicherten Studien, die nur auf Cannabinoide ansprechende Personen aufnehmen, ließ sich kein Unterschied absichern (Odds Ratio 0,77; 0,07 bis 8,83; niedrige Gewissheit). Die Arbeit wurde von den Canadian Institutes of Health Research und Health Canada gefördert. Grenze: Der Vergleich beruht fast vollständig auf indirekter Evidenz. [7]
Phase-3-Studie VER-01, 2025. Randomisiert, doppelblind, 820 Erwachsene mit chronischem Kreuzschmerz, primärer Endpunkt Veränderung der mittleren Schmerzintensität nach zwölf Wochen: −0,6 Punkte gegenüber Placebo. Grenze: einzelne, herstellergesponserte Studie ohne aktive Vergleichsgruppe; der primäre Endpunkt der Absetzphase wurde verfehlt. [3]
Aktualisierte Evidenzsynthese, 2026. 25 Kurzzeitstudien, 2.303 Teilnehmende, Endpunkt Schmerzintensität und häufige Nebenwirkungen. Ergebnis: kleine Vorteile für Präparate mit hohem oder vergleichbarem THC-Anteil, kein Vorteil für Präparate mit niedrigem THC/CBD-Verhältnis. Grenze: überwiegend neuropathische Schmerzen, keine Langzeitdaten. [1]
Cochrane-Review, 2026. 21 Studien, 2.187 Teilnehmende mit chronischen neuropathischen Schmerzen, Endpunkte mindestens 50 und 30 Prozent Schmerzlinderung, Gesamteinschätzung und Abbrüche. Ergebnis: kleine Risikodifferenzen für ausgeglichene THC/CBD-Präparate, die die Autoren als klinisch nicht relevant einordnen. Grenze: niedrige bis sehr niedrige Gewissheit; die VER-01-Studie lag nach dem Suchschluss vom 29. Januar 2025. [2]
Sicherheit und Wechselwirkungen in Studien
In der AHRQ-Synthese war das extrahierte Mundspray mit einem deutlich erhöhten relativen Risiko (Verhältnis zum Risiko unter Placebo; 1,0 bedeutet gleich) für Schwindel (3,57; 95-Prozent-Konfidenzintervall 2,42 bis 5,60) und Sedierung (5,04; 2,10 bis 11,89) verbunden; bei synthetischen Präparaten mit hohem THC-Anteil stiegen nebenwirkungsbedingte Abbrüche (relatives Risiko 1,92; 1,10 bis 4,80). [9] Im Cochrane-Review lag die Risikodifferenz für nebenwirkungsbedingte Abbrüche unter ausgeglichenen THC/CBD-Präparaten bei 0,05. [2]
Die Fachinformation von Exilby beschreibt Wechselwirkungen über Leberenzyme der Cytochrom-P450-Familie. Der CYP3A4-Hemmer Ketoconazol erhöhte die Gesamtexposition von THC um das 1,8-Fache und die seines aktiven Stoffwechselprodukts 11-OH-THC um das 3,6-Fache; der Enzyminduktor Rifampicin senkte die THC-Exposition um 24 Prozent. Für andere zentral dämpfende Arzneimittel und Alkohol beschreibt der Abschnitt 4.5 eine mögliche Verstärkung sedierender Wirkungen. [4]
In der deutschen Begleiterhebung wurden Müdigkeit (14,9 Prozent der Datensätze), Schwindel (9,8 Prozent) und Schläfrigkeit (6,0 Prozent) am häufigsten gemeldet; zur Schwere wurden keine Angaben erhoben. Von 5.305 Therapieabbrüchen waren 25,9 Prozent mit Nebenwirkungen begründet und 38,5 Prozent mit nicht ausreichender Wirkung. [6] Die Kernaussage: Unerwünschte Wirkungen sind in allen Datenquellen ein fester Teil des Ergebnisses, nicht ein Randbefund.
Deutscher Bezugsrahmen
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr; die Regelungen stehen im Medizinal-Cannabisgesetz. Verschrieben wird seitdem auf einem gewöhnlichen Rezept. Das vollsynthetische Nabilon unterliegt laut BfArM weiterhin dem Betäubungsmittelrecht. [11] Nach § 3 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben und nur in Apotheken gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden. [12]
Für die Jahre 2017 bis 2022 liegt mit der Begleiterhebung des BfArM eine große Sammlung von Versorgungsdaten vor. Ausgewertet wurden 16.809 vollständige Datensätze; Schmerz war bei 12.842 Fällen, also 76,4 Prozent, das hauptsächlich behandelte Symptom. Am häufigsten verordnet war Dronabinol mit 62,2 Prozent der Fälle. Der Bericht hält ausdrücklich fest, dass die Erhebung keine klinische Studie ist und Wirksamkeit und Sicherheit damit nicht belegt werden können: Es gab keine Kontrollgruppe, den Therapieerfolg trugen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein, und privat Versicherte waren nicht erfasst. [6]
Für das Fertigarzneimittel Exilby gelten die Indikation der Fachinformation und das laufende G-BA-Verfahren; beide sind weiter oben beschrieben. [4] [5] Diese Angaben sind Sachinformation zum Stand vom 22.10.2026 und keine Rechtsberatung.
Zahlen für Fachleser
- AHRQ 2025, extrahiertes THC/CBD-Mundspray: mittlere Differenz −0,54 (95-Prozent-Konfidenzintervall, KI: −0,95 bis −0,19); Schwindel relatives Risiko (RR) 3,57 (KI 2,42 bis 5,60); Sedierung RR 5,04 (KI 2,10 bis 11,89); Übelkeit RR 1,79 (KI 1,19 bis 2,77). [9]
- AHRQ 2025, synthetische Präparate mit hohem THC-Anteil: mittlere Differenz −0,78 (KI −1,59 bis −0,08); nebenwirkungsbedingte Abbrüche RR 1,92 (KI 1,10 bis 4,80); orales CBD allein: mittlere Differenz +0,40 (KI −0,14 bis 1,00). [9]
- Cochrane 2026, ausgeglichene THC/CBD-Präparate: mindestens 30 Prozent Linderung Risikodifferenz (RD) 0,07 (KI 0,02 bis 0,12); mindestens 50 Prozent RD 0,04 (KI 0,00 bis 0,08); Abbrüche wegen Nebenwirkungen RD 0,05 (KI 0,02 bis 0,09). [2]
- VER-01, Phase A: mittlere Differenz −0,6 (KI −0,9 bis −0,3; p < 0,001); NPSI −7,3 (KI −13,2 bis −1,3; p = 0,017); Number Needed to Treat (NNT) für mindestens 30 Prozent Linderung 6,8 (KI 4,42 bis 15,05). [3]
- VER-01, Phase D: Hazard Ratio 0,75 (KI 0,44 bis 1,27; p = 0,288); Abbrüche wegen Nebenwirkungen in Phase A 17,3 gegenüber 3,5 Prozent (p < 0,001). [3]
- Netzwerk-Metaanalyse 2024, Cannabinoide gegenüber Opioiden: Schmerz gewichtete mittlere Differenz 0,23 cm (95-Prozent-Glaubwürdigkeitsintervall −0,06 bis 0,53); Abbrüche wegen Nebenwirkungen in nicht angereicherten Studien Odds Ratio 0,55 (0,36 bis 0,83). [7]
Häufige Fragen
Wie groß ist der durchschnittliche Schmerzvorteil in den Studien?
In den aktuellen Übersichtsarbeiten liegt der mittlere Unterschied gegenüber Placebo bei den Präparategruppen mit messbarem Effekt zwischen etwa einem halben und gut eineinhalb Punkten auf einer Skala von null bis zehn. Für CBD allein und Präparate mit niedrigem THC/CBD-Verhältnis fand sich kein Unterschied. Die Studien dauerten meist ein bis sechs Monate und schlossen überwiegend Menschen mit neuropathischen Schmerzen ein. [1]
Warum kommen die Übersichtsarbeiten zu unterschiedlichen Ergebnissen?
Sie stellen verschiedene Fragen. Die AHRQ-Synthese betrachtet alle chronischen Schmerzen und die mittlere Schmerzintensität. Der Cochrane-Review betrachtet nur neuropathische Schmerzen und vor allem den Anteil der Personen mit mindestens halbiertem Schmerz. Zudem unterscheiden sich Suchzeitraum und Einschlusskriterien, und die VER-01-Studie lag nach den jeweiligen Suchschlüssen. [9] [2]
Was hat die VER-01-Studie genau gezeigt?
In der verblindeten Phase A mit 820 Erwachsenen mit chronischem Kreuzschmerz lag der Schmerz nach zwölf Wochen unter dem Extrakt im Mittel 0,6 Punkte niedriger als unter Placebo. In der späteren randomisierten Absetzphase verfehlte der primäre Endpunkt die statistische Signifikanz. Nebenwirkungsbedingte Abbrüche waren unter dem Extrakt häufiger. Die Studie wurde vom Hersteller gesponsert. [3]
Ist Exilby für alle chronischen Schmerzen zugelassen?
Nein. Die Fachinformation nennt eine eng umrissene Indikation: chronische Schmerzen im unteren Rücken mit radikulärer, neuropathischer Komponente bei Erwachsenen, wenn Nicht-Opioid-Analgetika nicht ausreichend wirkten oder nicht vertragen wurden. Ob der G-BA einen Zusatznutzen anerkennt, ist offen; der Beschluss wird für Mitte Februar 2027 erwartet. [4] [5]
Was bedeutet eine Number Needed to Treat von 6,8?
Im Durchschnitt hätten in der VER-01-Studie etwa sieben Personen statt Placebo den Extrakt erhalten müssen, damit eine Person zusätzlich eine mindestens 30-prozentige Schmerzlinderung erreicht. Das 95-Prozent-Konfidenzintervall reicht von 4,42 bis 15,05. Die Zahl gilt nur für diese Population, diese Dauer und diese Schwelle und lässt sich nicht auf andere Präparate übertragen. [3]
Belegen die Daten der BfArM-Begleiterhebung eine Wirkung?
Nein. Der Abschlussbericht beschreibt die Erhebung ausdrücklich als nicht-interventionell und nicht als klinische Studie. Es gab keine Kontrollgruppe, den Therapieerfolg schätzten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein, und nicht alle Behandlungsfälle wurden gemeldet. Die Daten zeigen, wofür Cannabisarzneimittel in Deutschland verordnet wurden und welche Nebenwirkungen gemeldet wurden. [6]
Ersetzen Cannabinoide in Studien Opioide?
Das ist nicht belegt. Der AHRQ-Bericht fand für eine Verringerung des Opioidgebrauchs keine ausreichende Evidenz. Eine Netzwerk-Metaanalyse von 2024 fand zwischen beiden Wirkstoffgruppen kaum Unterschiede beim Schmerz, stützte sich aber fast ausschließlich auf indirekte Vergleiche, weil nur eine Studie beide direkt verglich. [9] [7]
Welche Nebenwirkungen werden in den Studien am häufigsten beschrieben?
Über alle Datenquellen hinweg stehen Schwindel, Müdigkeit oder Sedierung und Übelkeit an erster Stelle. In der VER-01-Studie trat Schwindel bei 42,8 Prozent unter Extrakt und 5,2 Prozent unter Placebo auf. Die Fachinformation nennt zusätzlich psychiatrische Ereignisse, mögliche Abhängigkeit und Wechselwirkungen über Leberenzyme. [3] [4]
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- CB1 und CB2: Rezeptoren als Schlüssel zur Wirkstoffforschung – erklärt die Rezeptoren, über die THC die Schmerzverarbeitung beeinflussen kann.
- Dronabinol: Ein Cannabinoid als Arzneistoff – ordnet den Einzelwirkstoff ein, der in der aktualisierten Synthese keinen klaren Schmerzvorteil zeigte.
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- Glossar Forschung und Medizin A–Z – erklärt die Fachbegriffe dieses Beitrags, darunter „PainDETECT“, „Mittlere Differenz“, „Risikodifferenz“ und „Number Needed to Treat“, jeweils mit Quelle und Querverweisen.
Quellen
- Chou R, Fu R, Ahmed AY, Morasco BJ. Cannabis-Based Products for Chronic Pain: An Updated Systematic Review. Ann Intern Med 2026;179(2):230–241. PubMed PMID 41429020 doi:10.7326/ANNALS-25-03152 Abstract geprüft
- Ateş G, Welsch P, Klose P, Phillips T, Lambers B, Häuser W, Radbruch L. Cannabis-based medicines for chronic neuropathic pain in adults. Cochrane Database Syst Rev 2026; CD012182.pub3. PubMed PMID 41548880 doi:10.1002/14651858.CD012182.pub3 Abstract geprüft
- Karst M, Meissner W, Sator S, Keßler J, Schoder V, Häuser W. Full-spectrum extract from Cannabis sativa DKJ127 for chronic low back pain: a phase 3 randomized placebo-controlled trial. Nat Med 2025;31(12):4189–4196. doi:10.1038/s41591-025-03977-0 doi.org Volltext geprüft
- Vertanical GmbH. Exilby, Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels), Stand Mai 2026; Zulassungsnummer 7016978.00.00. fachinfo.de, Exilby Volltext geprüft
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Extrakt aus Cannabisblüten (Exilby), Verfahren 1398, Verfahrensbeginn 01.09.2026. g-ba.de, Verfahren 1398 Volltext geprüft
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 SGB V zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln. Bonn, 06.07.2022. bfarm.de, Abschlussbericht (PDF) Volltext geprüft
- Jeddi HM, Busse JW, Sadeghirad B, Levine M, Zoratti MJ, Wang L, Noori A, Couban RJ, Tarride JE. Cannabis for medical use versus opioids for chronic non-cancer pain: a systematic review and network meta-analysis of randomised clinical trials. BMJ Open 2024;14(1):e068182. PMC10773353 doi:10.1136/bmjopen-2022-068182 Volltext geprüft
- International Association for the Study of Pain (IASP). IASP Terminology. Online-Ressource. iasp-pain.org/resources/terminology Abstract geprüft
- Chou R, Ahmed AY, Dana T, Morasco BJ, Bougatsos C, Fu R, Williams L. Living Systematic Review on Cannabis and Other Plant-Based Treatments for Chronic Pain: 2025 Update. AHRQ Comparative Effectiveness Review No. 250, Report 25-EHC036. Rockville (MD): Agency for Healthcare Research and Quality 2025. NCBI Bookshelf NBK618045 doi:10.23970/AHRQEPCCER250UPDATE2025 Abstract geprüft
- Vertanical GmbH. Efficacy and Safety of VER-01 in the Treatment of Patients With Chronic Non-specific Low Back Pain (VER-CLBP-001). ClinicalTrials.gov NCT04940741, letzte Aktualisierung 08.04.2024. ClinicalTrials.gov NCT04940741 Volltext geprüft
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle. Medizinisches Cannabis: Hinweise für Ärztinnen und Ärzte. Online-Information, abgerufen 22.10.2026. bfarm.de, Hinweise für Ärztinnen und Ärzte Volltext geprüft
- Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz, MedCanG), § 3 Abgabe und Verschreibung. gesetze-im-internet.de, § 3 MedCanG Volltext geprüft
Literatur geprüft am 22.10.2026 · GROWZENTRUM Redaktion · Wissenschaftliche Information, keine medizinische Beratung, keine Produktwerbung.



